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Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)
Im Einklang mit der Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Hinweisgebern (die „Richtlinie“) möchten wir Sie darüber informieren, dass Sedlecky Kaolin a.s. (im Folgenden SK) als Verpflichteter zu diesem Zweck ein eigenes internes Whistleblowing-System eingerichtet hat.
Falls Sie eine Meldung benötigen, füllen Sie bitte das Formular gemäß den Anweisungen hier aus: https://formulare.e-forms.cz/qhlas/qhlas-kaolin, oder rufen Sie an unter +420 739 541 111.
Dokumente zum Herunterladen:
Leitlinien für die Bearbeitung von Meldungen
Informationen für Whistleblower
Schutz von Whistleblowern